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Redaktion FORUM Media | Glossar

Betriebspension

Unter einer Betriebspension versteht man eine ergänzende Leistung des Arbeitgebers zur gesetzlichen Pension des Arbeitnehmers. Sie kann als Alters-, Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpension ausgestaltet sein.

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebspension gibt es nicht. Die Zusage einer Betriebspension durch den Arbeitgeber ist eine freiwillige Leistung, die zB dazu dienen soll, Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden oder die Attraktivität des Unternehmens für potentielle Bewerber zu erhöhen.

Die Zusage einer Betriebspension wird entweder im Einzelarbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Kollektivvertrag geregelt oder vom Arbeitgeber einseitig zugesagt.