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Dokument-ID: 1194109
4 Reisekostenvergütungen für Dienstreisen ab 01.01.2025
Zahlungen, die der Dienstgeber als Ausgleich der durch eine Dienstreise entstandenen Mehraufwendungen an den Dienstnehmer leistet, sind grundsätzlich nicht lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig. Darunter fallen Reisekostenvergütungen (Fahrtkostenvergütungen bzw Kilometergelder), Tagesgelder und Nächtigungsgelder.