Nachdeckung (Nachhaftung)
Für die Zeit eines bestehenden Versicherungsvertrages besteht auch eine Deckungspflicht der Versicherung für Versicherungsfälle im Rahmen der Vereinbarung. Diese Deckungspflicht endet in der Regel auch mit dem Ende des Versicherungsvertrages. Ist aber auch nach Ende der Versicherung noch mit Schadensfällen zu rechnen, dann bietet dafür nur eine Nachdeckung Schutz, die in gewissen Fällen automatisch besteht, in der Regel aber zu vereinbaren ist. Entscheidend für einen Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers in der Nachfrist ist in der Regel die unverzügliche Meldung des Versicherungsfalles.