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Dokument-ID: 1095732
Kurzarbeit
Kurzarbeit bedeutet eine Verkürzung der Arbeitszeit. Die davon betroffenen Arbeitnehmer erhalten eine Unterstützungsleistung des Arbeitgebers, der wiederum eine Beihilfe vom AMS bezieht. Mit diesen Beihilfen wird die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung verfolgt, Arbeitslosigkeit infolge vorübergehender wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu vermeiden und damit die weitgehende Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes zu ermöglichen.