Handlungsunrecht
Unter dem Handlungsunrecht versteht man die Rechtswidrigkeit einer Tat. Durch eine Handlung wird gegen ein Ge- oder Verbot der Rechtsordnung verstoßen. Das Gegenteil vom Handlungsunrecht stellt das Unterlassungsunrecht dar. Hier handelt man rechtswidrig, weil die Rechtsordnung ein bestimmtes Tun verlangt, welches man nicht erfüllt (zB unterlassene Hilfeleistung). Das Gegenstück hierzu ist das Erfolgsunrecht. Erfolgsunrecht liegt vor, wenn ein durch die Rechtsordnung missbilligter Erfolg eintritt. Diese Lehre ist jedoch in Österreich nicht anwendbar.