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FORUM Media (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung

Für geringfügig Beschäftigte gelten grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen (zB AngG, UrlG, MSchG, AZG etc) wie für Arbeitnehmer, deren Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es gibt allerdings gesetzliche Bestimmungen, wonach die Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Normen von einer monatlichen Mindestarbeitszeit abhängt.

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