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Dokument-ID: 1009796
1.3.16 Gewinnbeteiligung
Einmal pro Kalenderjahr erhält der Arbeitnehmer eine prozentuelle Beteiligung am Gewinn laut Jahresabschluss iHv […] %. Die Beteiligung wird am Ende des Kalendermonats fällig, in dem der Jahresabschluss festgestellt wird.