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Dokument-ID: 257181
5.3 Die Beendigung der stillen Gesellschaft
Auflösung
Die Auflösung der stG führt zur Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses. Da die stG über kein Gesellschaftsvermögen verfügt, erfolgt keine Liquidation. Nach der Auflösung muss sich der Unternehmensinhaber mit dem Stillen auseinandersetzen und ihm sein Guthaben in Geld auszahlen.