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Herta Bauer - Maria Janosevic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Vereinbarung von Vollarbeitszeit

Vertragliche Vereinbarung

Das Ausmaß und die konkrete Lage der Arbeitszeit sind zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer „frei“ – innerhalb der gesetzlichen Grenzen (beachte insbesondere die Höchstgrenzen der Arbeitszeit gem § 9 AZG) – zu vereinbaren.

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