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Dokument-ID: 693270
2.4 Verteilung von Gewinn und Verlust
Wegen der faktischen Nähe der GesbR zur Offenen Gesellschaft orientiert sich die GesbR-Reform in am Recht der Offenen Gesellschaft und sind seit der Reform der GesbR 2014 auch die die Verteilung von Gewinn und Verlust betreffenden §§ 1195 f ABGB an die Bestimmungen des UGB betreffend die OG angelehnt: