Neu
Dokument-ID: 999765
1.2.13 Dienstvertrag – Textbaustein Kündigungsfristen und -termine
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von (Kündigungsfrist einsetzen) Monaten mit Wirkung zum (zB 15. jeden Monats oder Monatsletzten) eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.