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Dokument-ID: 999806
2.3.7 Betreuungsteilzeit
Voraussetzungen
Die praktische Bedeutung dieser Bestimmung ist nie besonders groß gewesen und ist durch die Einführung der Elternteilzeit und Familienhospizkarenz weiter gesunken. Heutzutage dient sie letztlich nur mehr als Auffangtatbestand für Einzelfälle, die nicht von den oben genannten Teilzeitmodellen erfasst sind.