6 Zusammenschluss
Eine unternehmens- bzw gesellschaftsrechtliche Definition des Zusammenschlusses fehlt. Die wesentlichen Merkmale des Zusammenschlusses werden allerdings steuerrechtlich festgelegt. So liegt ein Zusammenschluss iSd § 23 UmgrStG vor, wenn Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten auf Grundlage eines schriftlichen Zusammenschlussvertrages (Gesellschaftsvertrages) und einer Zusammenschlussbilanz einer Personengesellschaft tatsächlich übertragen wird. Als Voraussetzung setzt das Steuergesetz fest, dass das übertragene Vermögen am Zusammenschlussstichtag, jedenfalls aber am Tag des Abschlusses des Zusammenschlussvertrages, für sich allein einen positiven Verkehrswert besitzt.