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Dokument-ID: 896195
2.4.2 Zwingende Mindestinhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Eine Gleitzeitvereinbarung hat gem § 4b Abs 3 AZG folgenden zwingenden Mindestinhalt aufzuweisen:
- Die Dauer der Gleitzeitperiode,
- den Gleitzeitrahmen,
- das Höchstausmaß allfälliger Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode und
- Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit.