Neu
Dokument-ID: 280203
3.4 Geschäftsführung OG
Gesetzliches Leitmodell der Geschäftsführung einer OG
Die Geschäftsführung regelt das gesetzliche Leitmodell der Offenen Gesellschaft wie folgt:
- Gem § 114 Abs 1 UGB sind alle Gesellschafter zur Geschäftsführung verpflichtet. In allen gewöhnlichen Alltagsgeschäften kommt jedem Gesellschafter die Befugnis zu, entsprechende Handlungen allein zu setzen.