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Dokument-ID: 535133
5.3 Wie werden die Einkünfte des Einbringenden hinsichtlich des einzubringenden Vermögens ermittelt?
§ 14 Abs 2 UmgrStG sieht insofern eine steuerliche Fiktion vor, als die Einkünfte des Einbringenden hinsichtlich des einzubringenden Vermögens so zu ermitteln sind, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgt wäre.