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Dokument-ID: 281488
1.2.6 Urlaub
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch ist sowohl für Arbeiter wie für Angestellte im Urlaubsgesetz (UrlG) geregelt.
Grundsätzlich beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 30 Werktage (inklusive Samstag) pro Arbeitsjahr. Gibt es im Betrieb eine 5-Tage-Woche, kann der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen berechnet werden – es besteht dann ein Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen pro Arbeitsjahr.