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Dokument-ID: 987634
1.2.17 Privatnutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz
Definition
Der Arbeitgeber als Eigentümer der Betriebsmittel kann über die Art und den Umfang der Verwendung, der von ihm zur Verfügung gestellten Betriebsmittel frei entscheiden. Das gilt auch für die von ihm zur Verfügung gestellte Infrastruktur (Telefonanlage, Internetinfrastruktur: dazu zählt auch Internet und E-Mail).