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Herta Bauer - Maria Janosevic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Ausmaß und Lage der Arbeitszeit

Vertragliche Vereinbarung

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Berücksichtigung der Ruhepausen. Auch im Arbeitsrecht herrscht die so genannte Privatautonomie. Das Ausmaß und die konkrete Lage der Arbeitszeit sind zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer „frei“ – innerhalb der gesetzlichen Grenzen – zu vereinbaren.

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