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Dokument-ID: 1088111
5 Arbeitsrechtliche Bestimmungen bei Auslandsentsendungen
Das anwendbare Arbeitsrecht kann frei vereinbart werden. Wird keine Vereinbarung darüber getroffen, gilt das Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes. Da bei mittelfristigen Auslandseinsätzen der gewöhnliche Arbeitsort nicht immer leicht feststellbar ist, sollte vorab festgelegt werden, welches Arbeitsrecht zur Anwendung kommen soll.