Neu
Dokument-ID: 336343
3.10 Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung liegt vor, wenn mehrere versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten nebeneinander oder hintereinander ausgeübt werden. Dabei kann es unter anderem zu folgenden Situationen kommen: