© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 285154

Petra Egger - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8 Lehrlingsentschädigung

Dem Lehrling gebührt eine Lehrlingsentschädigung, deren Höhe in der Regel durch kollektive Rechtsgestaltung (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) geregelt ist. Sieht der anwendbare Kollektivvertrag (und auch eine allfällige Betriebsvereinbarung) keine Regelung vor, ist die Höhe der Lehrlingsentschädigung im Lehrvertrag zu vereinbaren. Diese muss zumindest der Höhe, die für verwandte oder ähnliche Lehrberufe gilt, entsprechen. Im Zweifelsfall ist auch das ortsübliche Entgelt als Vergleichsmaßstab heranzuziehen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Besondere Beschäftigungsformen in unserem Shop! Zum Shop