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Dokument-ID: 241853
5 Pflegebetreuung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Die Pflegebetreuung im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgt entsprechend den Regelungen des Hausbetreuungsgesetzes. Es gelten auch in diesem Fall die arbeitsrechtlichen Regelungen (zB Anspruch auf 13. und 14. Gehalt, Urlaub, Kündigungsfrist) wie bei den übrigen Dienstnehmern.