Neu
Dokument-ID: 336199
3.3 Ausnahmen von der Pflichtversicherung
Prinzipiell unterliegen alle Neuen Selbstständigen, die aufgrund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte iSd § 22 Z 1 bis 3 und 5 EStG und/oder § 23 EStG beziehen, der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung. Folgende Ausnahmeregelungen von dieser Pflichtversicherung wurden aber vom Gesetzgeber vorgesehen.