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Dokument-ID: 336400
3.11 Optionale Kranken- und Unfallversicherung – „Opting in“
Neue Selbstständige können nach § 3 Abs 1 Z 2 GSVG eine freiwillige Kranken- und Unfallversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) beantragen, wenn entweder nicht feststeht, ob die maßgeblichen Versicherungsgrenzen überschritten werden oder sie aufgrund des Nichtüberschreitens der Versicherungsgrenzen von der Pflichtversicherung ausgenommen sind.