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Dokument-ID: 241763
4 Pflegebetreuung aus steuerrechtlicher Sicht
Konsequenzen für den Dienstgeber
Betreuung im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit
Ist der Arbeitgeber der Betreuungsperson eine Trägerorganisation (die Betreuungsperson ist beispielsweise eine Arbeitnehmerin von Caritas, Volkshilfe, Hilfswerk usw), treffen die betreute Person (oder deren Angehörige) keine Melde- und Mitteilungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt oder einem Krankenversicherungsträger.