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Dokument-ID: 386913
2.5 Wechsel des Dienstgebers
Die Bestimmungen zur Elternteilzeit gehen von einer Teilzeitbeschäftigung beim bisherigen Dienstgeber aus. Wird ein Teilzeit-Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstgeber begründet, liegt schon definitionsgemäß keine „Herabsetzung“ der Arbeitszeit vor.