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Dokument-ID: 386908
2.4 Entkoppelung von der Karenz
Entkoppelung von der Karenz
Die Elternteilzeit kann unabhängig vom Ausmaß der in Anspruch genommenen Karenz vereinbart werden. Weiters kann diese auch gleichzeitig mit einer Elternteilzeit des anderen Elternteils oder im Anschluss an eine eigene Karenz bzw eine Karenz des anderen Elternteils, die in der maximal vorgesehenen Dauer in Anspruch genommen wurde, vereinbart werden.