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Dokument-ID: 241177
5 Lehrlinge aus arbeitsrechtlicher Sicht
Vorzeitige Auflösung des Lehrvertrages
Probezeit
Während der ersten 3 Monate kann das Lehrverhältnis von beiden Seiten jederzeit einseitig aufgelöst werden. Diese Frist verlängert sich um 6 Wochen, wenn der Lehrling die ersten 3 Monate nicht im Betrieb des Lehrberechtigten tätig ist, sondern während dieser Zeit lehrgangsmäßig die Berufsschule besucht.