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Neu Dokument-ID: 241177

Petra Egger - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Lehrlinge aus arbeitsrechtlicher Sicht

Vorzeitige Auflösung des Lehrvertrages

Probezeit

Während der ersten 3 Monate kann das Lehrverhältnis von beiden Seiten jederzeit einseitig aufgelöst werden. Diese Frist verlängert sich um 6 Wochen, wenn der Lehrling die ersten 3 Monate nicht im Betrieb des Lehrberechtigten tätig ist, sondern während dieser Zeit lehrgangsmäßig die Berufsschule besucht.

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