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Dokument-ID: 246537
1 Definition „Lehrling“
Die wesentlichen Bestimmungen zur Lehrlingsausbildung finden sich im Berufsausbildungsgesetz. Dieses definiert Lehrlinge als „Personen, die aufgrund eines Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberufes bei einem Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden“ (§ 1 Berufsausbildungsgesetz).