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Neu Dokument-ID: 336274

Petra Egger - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.8 Beitragssätze

Folgende Beitragssätze kommen in der Kranken- und Pensionsversicherung bzw in der Unfallversicherung zur Anwendung:

Krankenversicherung

In der Krankenversicherung beträgt der Beitragssatz für 2026 6,80 % für alle Pflichtversicherten (gewerblich Selbstständige und Neue Selbstständige). Dieser Beitragssatz gilt auch für die gem § 3 Abs 1 Z 2 GSVG freiwillig in der Krankenversicherung Pflichtversicherten.

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