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Dokument-ID: 336419
3.12 Feststellungsbescheid gem § 194a GSVG
Der Feststellungsbescheid gem § 194a GSVG eröffnet Personen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, die Möglichkeit, außerhalb des Verfahrens zur Feststellung der Versicherungspflicht darüber einen Feststellungsbescheid zu erwirken, ob die Tatbestandsmerkmale des § 2 Abs 1 Z 4 erster Satz GSVG erfüllt sind, obwohl noch nicht feststeht, ob die Versicherungsgrenzen des § 4 Abs 1 Z 5 oder Z 6 GSVG erreicht werden.