Neu
Dokument-ID: 252368
4 Freier Dienstvertrag und Steuerrecht
Einkünfte des freien Dienstnehmers
Definition Dienstnehmer
Gem § 4 Abs 2 ASVG gilt als Dienstnehmer jedenfalls, wer gem § 47 Abs 1 iVm Abs 2 EStG 1988 lohnsteuerpflichtig ist. Nach § 47 Abs 1 EStG versteht man unter einem Arbeitnehmer eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht. Dazu gehören Bezüge aus einem Dienstverhältnis. Will man beurteilen, ob steuerlich ein Dienstverhältnis besteht, muss man vom wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern ausgehen.