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Dokument-ID: 308688
2.2 Lohn- und Gehaltserhöhungen bei Altersteilzeitvereinbarung
Entgelterhöhungen
Das Altersteilzeitgeld steigt nicht mehr bei Gehaltserhöhungen nach dem Kollektivvertrag. Kollektivvertragserhöhungen werden durch eine Erhöhung des Auszahlungsbetrages um den Tariflohnindex abgegolten. Davon betroffen sind auch die Meldepflichten des Dienstgebers.