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Dokument-ID: 351057
5 Behinderte Beschäftigte aus arbeitsrechtlicher Sicht
Für behinderte Beschäftigte gelten grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen (zB Anspruch auf 13. und 14. Gehalt, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Anspruch auf Abfertigung) wie für Arbeitnehmer, die nicht als begünstigte Behinderte gelten. Lediglich im Bereich der Kündigung sieht das Behinderteneinstellungsgesetz spezielle stärkere Schutzvorschriften als das allgemeine Arbeitsrecht vor. Diese wurden im Abschnitt 2 erläutert.