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Neu Dokument-ID: 285159

Petra Egger - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Ausgleichstaxe

Höhe

Ausgleichstaxe

Wird die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so ist für jeden nicht beschäftigten behinderten Dienstnehmer eine Ausgleichstaxe fällig. Die Höhe der Ausgleichstaxe ist abhängig von Anzahl der Arbeitnehmer.

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