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Dokument-ID: 335854
2.3 Einarbeiten von Feiertagen
In Verbindung mit Feiertagen besteht oftmals der Wunsch, einzelne Arbeitstage einzuarbeiten, um eine längere Freizeit zu ermöglichen; insbesondere bei Fenstertagen oder zu Weihnachten und zum Jahreswechsel.