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Dokument-ID: 1273326
1.5 Anerkennung ausländischer Entscheidungen über die Annahme an Kindes statt
Materiellrechtliche Einordnung
Die Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen dient der Herstellung einer im Inland wirksamen Eltern-Kind-Zuordnung und der Anpassung des Personenstands. Die Verfahren sind stark vom Kindeswohl und von internationalen Bezügen geprägt.