3.3 Leistungen im Strafverfahren mit Tarifposten/AHK-Zuordnung
Akteneinsicht – BG-Strafverfahren
Tarifpost/AHK:
- TP 7
- § 9 Abs 1 Z 1 lit a AHK, § 10 Abs 1 AHK, § 7 Abs 2 AHK
Anmerkung: Der Ansatz nach TP 7/2 (Abs 1 letzter Satz) RATG kann auch für ein Aktenstudium angewendet werden, das nach Art und Umfang das zur Vorbereitung anwaltlicher Leistungen üblicherweise notwendige Aktenstudium erheblich (iSd § 2 Abs 2 AHK) übersteigt (§ 7 Abs 2 AHK in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 26.09.2024, kundgemacht am 30.09.2024 – davor war das Aktenstudium nur bei Abrechnung nach Einzelleistungen oder Stundensatz verrechenbar).