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Dokument-ID: 752993
1 Tarifposten – Übersichtstabelle (TP 1, TP 2, TP 3A, TP 3B, TP 3C)
Anmerkungen
Der Tarif versteht sich für die erste Stunde, für jede weitere die Hälfte. Ab Streitwert EUR 36.340,– sind im Gesetz keine normierten Sprünge vorgesehen. Es werden Sprünge von EUR 1.000,– gerechnet. Nach § 1 Abs 1 RATG zweiter Satz werden alle Tarifansätze auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet.