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Dokument-ID: 1202491
3 Kostenersatz umsatzsteuerpflichtig?
Im Zusammenhang mit der Abrechnung von Rechtsanwälten stellt sich oftmals die Frage, ob alle Teile einer Honorarabrechnung der Umsatzsteuer unterliegen oder bestimmte Teile – oftmals auch als Kostenersatz oder durchlaufende Posten bezeichnet – außerhalb des Leistungsaustausches stehen und deshalb ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden können.