Neu
Dokument-ID: 1202321
1.2 Einheitssatz
Begriff
Der Einheitssatz ist eine pauschale Vergütung, die anstelle einzelner Nebenleistungen und Postgebühren im Inland verrechnet wird. Er kommt bei Leistungen zur Anwendung, die unter die Tarifposten 1, 2, 3, 4 oder 7 fallen und ersetzt alle unter die Tarifposten 5, 6 und 8 fallenden Nebenleistungen.