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Dokument-ID: 1273340
1.19 Verlassenschaftsverfahren (inkl Feststellung des Erbrechts)
Materiellrechtliche Einordnung
Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren zur rechtlichen Abwicklung des Nachlasses einer verstorbenen Person und dient der Ermittlung der richtigen Erben und dem Erbschaftserwerb. Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, sobald ein Todesfall durch eine öffentliche Urkunde oder sonst auf unzweifelhafte Weise bekannt wird.