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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Kostenrekurs

Rechtsmittel(frist)

Der Kostenrekurs ist das Rechtsmittel gegen die gerichtliche Kostenentscheidung, die im Urteil enthalten ist. Die Rekursfrist beträgt 14 Tage. Wird auch das Urteil angefochten, kann der Kostenrekurs allerdings mit der Berufung verbunden werden. Man spricht dann von der „Berufung im Kostenpunkt“. Auch in diesem Fall ist es aber zulässig, binnen der Rekursfrist den Kostenrekurs einzubringen und sodann noch die Berufung. In der Praxis ist dies eher unüblich.

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