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Dokument-ID: 1202490
2.3 Kleinunternehmerregelung und ihre Auswirkung
Rechtsanwälte deren Bruttojahresumsatz EUR 55.000,– nicht übersteigen und deren Umsätze im Vorjahr EUR 55.000,– nicht überstiegen haben, sind Kleinunternehmer (§6 Abs 1 Z27 UStG).