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Dokument-ID: 1273328
1.7 Aufteilung (§§ 81 ff EheG)
Materiellrechtliche Einordnung
Das Aufteilungsverfahren betrifft die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach Auflösung der Ehe. Es handelt sich um ein außerstreitiges Verfahren mit starkem Billigkeitsbezug; maßgeblich sind ua Dauer der Ehe, Beitrag zum Erwerb und zur Haushaltsführung, Betreuung von Kindern und Verschuldensaspekte.