Neu
Dokument-ID: 1202481
1.2 Rechnungsmerkmale
§ 11 Abs 1 UStG legt die Merkmale fest, die Rechnungen enthalten müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Diese erforderlichen Angaben müssen vom leistenden Unternehmer in die Rechnung aufgenommen werden oder aus Belegen ersichtlich sein, die der leistende Unternehmer ausgefertigt hat. Die zusätzlichen Belege müssen dabei vom Leistenden stammen, ergänzende Eigenbelege des Leistungsempfängers sind nicht ausreichend.