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Dokument-ID: 668308
3 Zwischenstreit
Begriff
Der Zwischenstreit ist ein Streit über einen nicht den Klagsanspruch betreffenden Punkt. Er erfordert, dass eine Partei einen Antrag stellt, dem die andere entgegentritt, wodurch eine Beschlussfassung des Gerichts ausgelöst wird (Bydlinski, Kostenersatz 358). Die Grundlage für die Kostenersatzpflicht ergibt sich aus § 52 Abs 1 und § 48 ZPO.