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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.11 Grundbuchsachen

Materiellrechtliche Einordnung

Grundbuchsachen (Eintragungen, Löschungen, Rangordnungen etc) sind klassische Außerstreitverfahren. Sie betreffen bücherliche Rechte an Liegenschaften und werden vom Grundbuchsgericht (Bezirksgericht) geführt.

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