3.2 Leistungen bei Exekution/Insolvenz mit Tarifpostenzuordnung
Antrag auf Einstellung nach § 200 Z 3 EO
Tarifpost: TP 1
Anmerkung: Einstellungsanträgenach § 200 Z 3 EO sind nach TP 1 III lit f RATG zu honorieren. Ausnahme: In Exekutionsverfahren auf bewegliche körperliche Sachen und auf Geldforderungen werden mit der Entlohnung des Exekutionsantrags bzw des Antrags des betreibenden Gläubigers nach Tarifpost 3A Abschnitt I Z 2 auch alle innerhalb von zehn Monaten nach Bewilligung der Exekution eingebrachten, unter Tarifpost 1 fallenden Schriftsätze des betreibenden Gläubigers abgegolten (Anmerkung zu Tarifpost 1).